NEIN und nochmals NEIN!!!!
Habe heute ein Schreiben erhalten, worin ich aufgefordert werde ein Passbild abzugeben. Ich werde mich weigern, bei dieser Geldverschwendung und Kontrollinstanz mitzumachen!!!
Habe beim Honigmann dazu auch einen Artikel gefunden:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/04/19/foto-auf-krankenversicherungskarten/
…und weitere Fragen und Antworten aus dem Netz stellte er uns zu:
Meine Krankenkasse hat mir vor einigen Tagen schriftlich mitgeteilt, dass meine Krankenversichertenkarte durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst werde und bittet in diesem Zusammenhang um die Zusendung eines Passbildes. In diesem Schreiben wird zusätzlich auf meine “umfassende Mitwirkung[spflicht] (§§ 60 ff SGB I)” und für mich “nachteilige Folgen (§§ 206 Abs. 2 und 307 SGB V)” bei fehlenden oder falschen Angaben verwiesen.
1. Besteht für mich als gesetzlich Krankenversicherten tatsächlich eine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass ich meiner Krankenkasse ein Passfoto bzw. ein Lichtbild von mir zur Verfügung stellen muss?
Antwort eines Rechtsanwaltes: Es besteht grundsätzlich keine Mitwirkungspflichten des Versicherten dahingehend, der Versicherung ein Passfoto/Lichtbild von sich zur Verfügung zu stellen. § 291 Abs.2 SGB V regelt lediglich, dass Die Krankenversichertenkarte neben der Unterschrift und ein Lichtbild des Versicherten enthält. Es wurde aber keine diesbezügliche Verpflichtung des Versicherten geregelt.
2. Sind bereits rechtsverbindliche Anforderungen an dieses Lichtbild definiert (z.B. Farbfoto, biometrisch vermessbar, etc.)?
Antwort eines Rechtsanwaltes: Die §§ 291a, 291b SGB V sehen im Übrigen die Einrichtung einer “Gesellschaft für Telematik” vor(Privat???), welche die “technischen Vorgaben einschließlich des Sicherheitskonzeptes” sowie “Inhalt und Struktur der Datensätze” zum Betrieb der elektronischen GESUNDHEITSKARTE regelt. Diese Gesellschaft empfiehlt die Nutzung eines biometrischen Fotos. Allerdings ist diese Empfehlung eine Orientierungshilfe für die Krankenkassen, die für sich aber keinen Anspruch der Krankenkassen auf ein biometrisches Foto begründen kann. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Regelung.
3. Muss ich als Versicherter tatsächlich negative Konsequenzen befürchten, wenn ich kein Lichtbild von mir zur Verfügung stelle und das Schreiben der Krankenkasse ignoriere?
Antwort eines Rechtsanwaltes: Nein, § 206 II SGB V stellt auf eine Verletzung der Pflichten aus § 206 Abs.1 SGB V ab. Dies betrifft aber ausschließlich die Mitteilung versicherungsrelevanter Tatsachen, wie die, die der Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Durchführung der der Krankenkassen übertragenen Aufgaben dienen.
Diese Aufgaben betreffen im Prinzip die Erfüllung des Sachleistungsprinzips (Bereitstellung von Leistungen durch die KRANKENKASSE etc.).
§ 307 SGB V ist vorliegend ebenso nicht einschlägig. Nach § 307 Abs.2 Nr.2 SGB V handelt ordnungswidrig (das OWiG ist außer Kraft), wer entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt. Bei dem Foto handelt es sich – wie schon gesagt – nicht um eine Auskunft, die unmittelbar die Beitrags – oder Versicherungspflicht des Versicherten betrifft.
Auch § 307 Abs.1 Nr.2 SGB V ist nicht einschlägig. Hiernach handelt der Versicherte ordnungswidrig (das OWiG ist außer Kraft), wenn er entgegen § 206 Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Das Foto ist keine erforderliche Unterlage im Sinne von § 206 SGB V.
§ 60 SGB I ist ferner ebenso wenig einschlägig, da das Foto keine Tatsache darstellt, die unmittelbar für die Inanspruchnahme der Sachleistung der Krankenkasse erheblich ist.
Eine kleine Anmerkung vom Nussknacker:
Seit dem 01.04.2007 besteht für das PERSONAL der BUNDESREPUBLIK in DEUTSCHLAND die KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT, darum bedürfte es eigentlich überhaupt keiner elektronischen GESUNDHEITSKARTE, denn wenn ALLE versichert sind, ist doch der Missbrauch ausgeschlossen, oder verstehe ich da etwas falsch???
Bei einem Gespräch mit lieben Menschen gestern Abend, sprachen wir über genau dieses Thema und der Herr des Hauses zerriss das Schreiben der KRANKENKASSE und haute es in die Tonne, eben dahin, wo es hingehört.
Liebe Leserin, lieber Leser,
sparen Sie sich bitte die Mühen und Kosten eines Fotos für die KRANKENKASSE, man darf Ihnen aufgrund des nicht abgegebenen Fotos keine Leistungen verweigern und wenn die KRANKENKASSEN den “Schwarzen Peter” an die ÄRZTE weitergeben werden, dann weisen Sie sich bei einem ARZT mit einem richtigen Ausweis aus, und zwar Ihrer Geburtsurkunde mit Lichtbild, beglaubigt von einem evangelischen Pastor, denn dieses Dokument ist international unangefochten anerkannt(PUNKT)
Herzlichst
Ihr Nussknacker
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Gruß
Der Honigmann
Wer sich ebenfalls weigert kann sich auch hier informieren: http://www.stoppt-die-e-card.de/
Wie seht ihr die ganze Sache???????? ![]()
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